Gebühreninformation

Die anwaltliche Dienstleistung und der Weg zu den Gerichten kosten selbstverständlich Geld. Die gesetzlichen Anwaltsgebühren sind, soweit sie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden, aufeinander aufbauend und fallen in festgelegten Stufen bei Erreichen einer neuen Ebene an, im Wesentlichen gegliedert in Beratung, Geschäftstätigkeit, Prozessführung.

Im Falle eines vollständigen Obsiegens sind verauslagte Kosten meist vom Gegner zu tragen, im Arbeitsrecht hat allerdings jede Partei unabhängig vom Ausgang des Streits die außergerichtlichen und erstinstanzlichen Anwaltskosten immer selbst zu übernehmen. Die Informationen über die anfallenden Kosten, Fragen der Rechtsschutzversicherung und Prozessfinanzierung gehören bei uns zum ersten Mandantengespräch.

Die Vergütungsordnung

PUNK & PARTNER Rechtsanwälte arbeiten grundsätzlich nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung, die voraussichtlichen Kosten sind daher stets kalkulierbar. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de oder natürlich in einem direkten Gespräch mit uns.

Da jede Rechtsfrage anders gelagert ist, jeder Rechtsstreit seine Besonderheiten aufweist und stets eine individuelle Lösung zu finden ist, besteht ebenso die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen, die am Zeitaufwand sowie am Erfolg orientiert sein kann.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe als PDF liegt hier bereit:
» Unterlagen und Formulare